Häufig gestellte Fragen
Frage: Kann man Sozial- und Präventivmedizin als zweites Nebenfach im Lizentiatsmodus noch beginnen? Antwort: Nein, das ist leider nicht mehr möglich. |
Frage: Bis wann kann Sozial- und Präventivmedizin als zweites Nebenfach im Lizentiatsmodus abgeschlossen werden? Antwort: Voraussichtlich spätestens bis und mit Frühjahrssemester 2013. |
Frage: Kann Sozial- und Präventivmedizin als Nebenfach im Bachelor- bzw. Master-Studium belegt werden? Antwort: Nein, das ist leider nicht möglich. |
Frage: Braucht man die 'Zulassung eines fremden Nebenfachs' (Das Formular ist beim Dekanat der Philosophischen Fakultät erhältlich.) gleich zu Beginn des Nebenfach-Studiums oder kann man sie auch noch später einholen? Antwort: Man kann das Studium ohne diese Zulassung beginnen! Um das Nebenfach aber ordentlich abschliessen zu können, muss die Zulassung bei der Anmeldung zur Lizentiatsprüfung vorhanden sein. |
Frage: Kann die Literaturarbeit als Gruppenarbeit mit mehreren Autoren verfasst werden? Antwort: Ja, das ist möglich. |
Frage: Muss man sich vor der Online-Voranmeldung beim Dekanat der Philosophischen Fakultät für die Lizentiatsprüfung beim Institut für Sozial- und Präventivmedizin voranmelden? Antwort: Nein, das ist nicht nötig. Vor der definitiven Anmeldung muss aber bei Alois Tschopp auf dem Formular 'Studienanforderungen für Lizentiats- und Zusatzprüfungen' eine Unterschrift für das Fach Sozial- und Präventivmedizin eingeholt werden. |
